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Ja. Innerhalb von 14 Tagen nch Erhalt der Ware. Die Portokosten musst allerdings Du bezahlen.
Grundsätzlich ja. Bei den Nahrungsergänzungsmittel gilt aber, dass die Ware unbeschädigt sein muss. Wenn die Dose von Dir geöffnet wurde und das Presssiegel beschädigt ist, kann keine Erstattung erfolgen, da dann die Ware wertlos ist.
Grundsätzlich unterscheiden sich Nahrungsergänzungsmittel in dieser Hinsicht nicht von normaler Ernährung. Es gibt aber Medikamente bei deren Einnahme man auf bestimmte Nahrungsmittel verzichten sollte. In diesen Fall solltest Du Deinen Arzt oder Apotheker befragen.
Das ist unterschiedlich und hängt von der Zusammensetzung ab. Produkte mit fettlöslichen Vitaminen z.B. sollten mit einer Mahlzeit eingenommen werden, da dann die Vitamine besser aufgenommen werden. Enzyme wiederum sollten außerhalb von Mahlzeiten eingenommen werden, da sie ansonsten den Speisebrei zersetzen und zu Blähungen führen können. i.d.R. ist auf dem Etikett eine Einnahmehinweis zu finden.
Das ist unterschiedlich und hängt von der Zusammensetzung ab. Produkte mit fettlöslichen Vitaminen z.B. sollten mit einer Mahlzeit eingenommen werden, da dann die Vitamine besser aufgenommen werden. Enzyme wiederum sollten außerhalb von Mahlzeiten eingenommen werden, da sie ansonsten den Speisebrei zersetzen und zu Blähungen führen können. i.d.R. ist auf dem Etikett eine Einnahmehinweis zu finden.
Fast alle sind vegan. Nur in ImmuLIND ist die Vormilch der Kuh und in AktivLIND die Knorpelgrundsubstanz Chondroitin enthalten, die aus Krebsschalen hergestellt wird.
Nein, alle Produkte sind frei davon. An Zusatzstoff enthalten die Kapseln i.d.R. mittel- bis langkettige Fettsäuren, die als Gleitmittel bei der Kapselbefüllung benötigt werden. Ohne dieses Gleitmittel könnte die Kapsel nur zum Teil befüllt werden.
Nein, alle Produkte sind frei davon. An Zusatzstoff enthalten die Kapseln i.d.R. mittel- bis langkettige Fettsäuren, die als Gleitmittel bei der Kapselbefüllung benötigt werden. Ohne dieses Gleitmittel könnte die Kapsel nur zum Teil befüllt werden.
Grundsätzllich sollen Nahrungsergänzungsmittel nicht in die Hand von Kindern gelangen. Auch, weil sie nicht an die Nutzung von medikamentenähnliche Darreichungsformen gewöhnt werden sollen. Im Einzelfall kann es aber in den Händen der verantwortlichen Eltern sinnvoll sein, das Kind auch mit einem Nahrungsergänzungsmittel zu versorgen.
Die meisten Produkte sind in Steckkapseln abgefüllt. Man kann sie aufziehen und den Inhalt herausschütten. Auf diese Art und Weise können auch Dosierungen von weniger als einer Kapsel gestaltet werden, was insbesondere bei Kindern von Bedeutung ist oder bei Menschen, die mit dem Kapselschlucken Probleme haben. Allerdings: Die Inhaltsstoffe sind i.d.R. nicht lecker. Sie sind scharf oder schmecken metallisch oder anderweitig unangenehm. Dann empfiehlt es sich, das Pulver in ener Flüssigkeit mit starkem Eigengeschmack, wie z.B. O- oder Tomatensaft zu verrühren. Bei Kindern ist das Vermischen mit Speiseeis eine beliebte Lösung.
Die Präparate sind Nahrungsergänzungsmittel und keine Medikamente. Deshalb haben sie per Gesetz keine Wirkung bei Krankheiten. Es gibt nur wenige zugelassene Aussagen auf gesundheitliche Wirkungen, die von der Europäischen Union festgelegt und im Amtsblatt am 16. Mai 2012 veröffentlicht wurden. An diese Vorgaben muss sich jeder Hersteller halten, auch wenn bei einzelnen Inhaltsstoffen Studien vorliegen, die einen darüberhinausgehenden gesundheitlichen Nutzen vermuten lassen.
In der Regel nicht, weil es sich nicht um Medikamente handelt. Allerdings gibt es Kassen, die ihren Mitgliedern auch Nahrungsergänzungsmittel erstatten, meist im Rahmen einer Jahrespauschale mit Obergrenze im Rahmen der sog. Satzungsleistung.
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